Die aktualisierte Turnierordnung mit den auf dem ThSB-Kongress am 10. Mai 2025 beschlossenen Änderungen steht samt Änderungsanhang unter "Downloads" - "Ordnungen" - "Thüringer Schachbund" zum Herunterladen bereit.
Folgende Änderungen wurden vorgenommen:
A/Punkt 1 - Änderung 4. Satz:
Ein Spieler ist für einen Verein spielberechtigt, wenn er in der Mitgliederliste dieses Vereins beim ThSB geführt wird und eine Spielgenehmigung für ihn ausgestellt wurde als spielaktives Mitglied eingetragen ist.
BII/Punkt 17 - Änderung und Ergänzung 1. Satz:
Bei Verstößen gegen die Brettfolge, bzw. Freilassen eines Brettes ohne Namensnennung des fehlenden Spielers werden die Partien derjenigen Spieler als verloren gewertet, für die die Brettfolge nicht beachtet wurde. haben alle zu tief eingesetzten Spieler ihre Partien verloren. Ein Spieler gilt dann als zu tief eingesetzt, wenn in seiner Mannschaft vor ihm ein Spieler mit einer höheren Ranglistennummer gesetzt wurde. Entsprechendes gilt, wenn Spieler an falschen Brettern sitzen.
BIX/Punkt 41 - Änderung der Altersgrenze 1. Satz:
60. 50. Lebensjahr
