Entscheidung zum Protest des Ilmenauer SV

Werte Schachfreunde,

nachstehend die Entscheidung des Schiedsgerichts zum Protest des Ilmenauer SV:

Der Protest des Ilmenauer Schachverein vom 16.07.2022 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Begründung:
1.
Mit Schreiben vom 16.07.2022 legte der Ilmenauer Schachverein gegen die Entscheidung des Landesspielleiters Bernd Feldmann vom 10.07.2022, mit welchem dieser dem Protest des SC Barchfeld/Breitungen gegen die Abstiegsentscheidung des Staffelleiters Thomas Walther vom 03.07.2022 stattgab, ein.
Mit Mail des Landesspielleiters Bernd Feldmann vom 08.03.2022 teilte dieser u. a. mit, dass eine weitere Bestrafung von nicht antretenden Mannschaften nicht erfolgen wird. Der SV Breitenworbis trat am 13.03.2022 und 27.03.2022 zu den Spieltagen in der Thüringenliga nicht an. Der Staffelleiter Thomas Walther erklärte zum Nichtantritt des SV Breitenworbis im Rundenbericht zum Spieltag der Runde 7 vom 27.03.2022 "Aufgrund der Coronasituation wende ich im Falle von SV Breitenworbis den Punkt 25 TO (bei zweimaligem Nichtantritt Ausschluss aus der Saison und Zwangsabstieg) nicht an. Gegen diese Entscheidung kann beim Landesspielleiter Protest eingelegt werden". Protest gegen diese Entscheidung wurde von keinem Verein eingelegt.  Am 02.05.2022 traf der Landesspielleiter Bernd Feldmann die Festlegung, dass das Hygiene-KOnzept des ThSB bis auf Widerruf außer Kraft gesetzt wird und ab sofort wieder Ordnungsgebühren verhängt werden.  Auch zur 6. Runde der Thüringenliga am 03.07.2022 trat der SV Breitenworbis nicht an. Im Rundenbericht zu dieser Runde vom 03.07.2022 entschied der Staffelleiter Thomas Walther "Der SV Breitenworbis ist zum dritten Mal nicht angetreten. Er wird daher gemäß Punkt 25 TO aus dem Wettbewerb ausgeschlossen. Die Ergebnisse werden gestrichen und Breitenworbis ist abgestiegen. [...] Gegen diese Entscheidung kann beim Landesspielleiter Protest eingelegt werden.
Am 08.07.2022 legte die SG Barchfeld/Breitungen gegen die Streichung der Ergebnisse des SV Breitenworbis Protest ein, welchem der Landesspielleiter mit seiner Entscheidung vom 10.07.2022 stattgab. Mit Schreiben vom 16.07.2022 wiederum legte der Ilmenauer Schachverein gegen diese Entscheidung des Landesspielleiters Bernd Feldmann vom 10.07.2022 Protest ein. Mit diesem Protest begehrt der Ilmenauer Schachverein die Streichung der Ergebnisse des SV Breitenworbis der Saion 2021/2022 in der Thüringenliga unter Berufung auf die Regelung in Punkt 25 der TO des ThSB aufgrund des dreimaligen Nichtantritts des SV Breitenworbis.

2.
Dieser Protest ist zulässig. Der Ilmenauer Schachverein hat den Protest insbesondere fristgerecht erhoben und die Protestgebühr gezahlt. Durch die Entscheidung des Landesspielleiters ist der Ilmenauer Schachverein auch betroffen, insoweit auch zum Protest berechtigt.

Der eingelegte Protest ist aber unbegründet. Die Entscheidung des Landesspielleiters vom 10.07.2022ie ist in Ansehung der Sachlage nicht zu beanstanden.
Die Streichung der Ergebnisse des SV Breitenworbis durch den Staffelleiter nach dem Nichtantritt in der 6. Runde am 03.07.2022 erfolgte zu Unrecht. Die Voraussetzungen von Punkt 25 der TO des ThSB waren vorliegend nicht erfüllt.
Aufgrund der unangegriffenen Festlegung des Landesspielleiters vom 08.03.2022 sollte ein Nichtantritt eines Vereins aufgrund der aktuellen Coronasituation nicht weiter bestraft werden. Diese Festlegung setzte somit Punkt 25 Sätze 2 bis 5 der TO ThSB außer Kraft. Hierzu war der Landesspielleiter gem. Punkt 47 der TO ThSB auch berechtigt. Ob mit der Festlegung des Landesspielleiters vom 02.05.2022 Punkt 25 Säte 3 bis 5 wieder in Kraft gesetzt worden sind, da ausdrücklich ausschließlich die Verhängung von Ordnungsgebühren wieder möglich sein soll, muss vorliegend nicht entschieden werden, da die Beantwortung dieser Frage nicht entscheidungserheblich ist. Selbst bei Wiedergeltung der Regelung in Punkt 25 der TO ThSB wäre der Nichtantritt des SV Breitenworbis im Sinne dieser Vorschrift als erstmaliger Nichtantritt zu werten, sodass für die Streichung der Ergebnisse des SV Breitenworbis die Voraussetzungen nicht vorliegen. Anderenfalls würde die vorherige Außerkraftsetzung der Regelung ab 13.03.2022 wirkungslos und der SV Breitenworbis im Nachgang hierfür dann wider der Festlegung sanktioniert.
Die in der Protestbegründung weitergehend vorgetragenen Argmuente sind grundsätzlich nachvollziehbar und verdeutlichen die mit der erfolgten Handhabung einhergehenden Probleme und im Einzelfall schwer zu akzeptierenden Konsequenzen, führen in der Sache aber nicht zu einer anderen Bewertung.
Aufgrund der Erfolglosigkeit des Protests erfolgt keine Erstattung der Protestgebühr.

Kristin Müller-Ludwig
Vorsitzende des Thür. Schiedsgerichts


Tags: Landesspielleiter, ThSB

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