Turnierordnung des ThSB

Verfasst von Bernd Feldmann am . Veröffentlicht in Landesspielleiter

Turnierordnungsänderungen, die auf der Sitzung des erweiterten Präsidiums beschlossen wurden.

I. Spielverlegungen

21. Mannschaftskämpfe sind an Sonntagen anzusetzen. Verlegungen von Mannschaftskämpfen können nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Staffelleiters vorgenommen werden. Der Antrag auf Verlegung ist zu begründen. In dem Antrag ist ein Ausweichtermin vorzuschlagen und vom gegnerischen Verein eine schriftliche Zustimmung beizufügen. Anträge auf Spielverlegung müssen mindestens 2 Spieltage vor dem angesetzten Termin, jedoch spätestens 6 Wochen vorher beantragt werden.

Einem Antrag auf Spielverlegung ist stattzugeben, wenn von der betreffenden Mannschaft mindestens zwei gemeldete Stammspieler als Spieler an nicht offenen überregionalen Meisterschaften teilnehmen, Teilnehmer an überregionalen Lehrgängen sind oder als Schiedsrichter bei nicht offenen überregionalen Meisterschaften fungieren.

Verlegte bzw. ausgefallene Spiele müssen innerhalb von 6 Wochen, jedoch spätestens bis zum übernächsten Spieltag nachgeholt werden.

Vor dem letzten Spieltag müssen alle bis dahin angesetzten Wettkämpfe gespielt sein. Wettkämpfe des letzten Spieltages dürfen nicht nachgespielt werden.

 

II. Einzelpokal

26. Der/Die Teilnehmer für den DSB-Einzelpokal werden in einem offenen Qualifikationsturnier ermittelt. Ist ein Spieler zum Zeitpunkt des DSB-Pokals nicht mehr für den ThSB spielberechtigt, so verliert er diese Berechtigung.

 

III. Mannschaftspokal

27. Die Pokalmannschaftsmeisterschaft wird als offenes Turnier mit Vierervereinsmannschaften im K.-o.-System ausgetragen. Die Sieger des Halbfinales ermitteln den Thüringer Mannschaftspokalsieger und teilen dem Landesspielleiter bis zu dem in der Ausschreibung festgelegten Termin mit, ob Sie an der Deutschen Pokalmannschaftsmeisterschaft teilnehmen. Bei Verzicht geht dieser Platz an den 3. bzw. 4. platzierten. Verzichtet eine Mannschaft erst nach dem festgelegten Termin oder tritt im DSB-Pokal nicht an, so ist der Verein, dem die Mannschaft zugehörig ist, für den nächsten ThSB-Pokal nicht spielberechtigt.

Die Verlierer des Halbfinales spielen um Platz 3 und 4. Der Landesspielleiter kann für die Durchführung des Pokalwettbewerbes einen Pokalspielleiter einsetzen, der dann zum Spielausschuss gehört. Den Bezirken steht es frei, eigene Pokalmannschaftsmeisterschaften durchzuführen.

Bernd Feldmann/Landesspielleiter

 

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