Raumtemperatur in Spiellokalen

Raumtemperatur in Spiellokalen Entscheidung des Landesspielleiters

Werte Thüringer Schachspieler,

betrifft: TO des ThSB Pkt.19

Da es in den letzten Wochen ständig Anfragen bezüglich der Raumtemperatur im Spiellokal gibt, war in Abstimmung mit Präsidium, erweitertem Vorstand und Spielkommission des ThSB eigentlich vorgesehen, den Pkt. H-2.14.1 Ziffer 1.3 (siehe Anhang unten) der neuen TO des DSB zu übernehmen. Der Antrag des Bundesturnierdirektors wurde angenommen.

Zum Zeitpunkt des DSB-Kongresses waren die heutigen staatlichen Regelungen aber noch nicht bekannt, so dass ich in Abänderung der DSB-TO für den ThSB erstmal eine Mindesttemperatur von 19°C, gemessen in der Mitte des Raumes festlege. Sollte in einem Spiellokal auf Grund staatlicher/örtlicher Festlegungen eine Höchsttemperatur von 19°C festgelegt sein, so ist dies dem Gegner mitzuteilen. Diese Regelung gilt erstmal bis zum Kongress des ThSB, hier wird dann ein konkreter Antrag der Spielkommission/des LSL vorgelegt. Natürlich kann auch jedes andere Mitglied des ThSB einen Antrag hierzu oder zu anderen TO-Punkten stellen.

MfG Bernd Feldmann/Landesspielleiter

Anhang: Pkt. H-2.14.1 Ziffer 1.3 der DSB-TO

genehmigter Antrag des Bundesturnierdirektor an den DSB-Kongress

Antrag zur Änderung der Turnierordnung

Liebe Schachfreunde,
ich bitte den außerordentlichen Bundeskongress 2022 des Deutschen Schachbundes um Zustimmung zu folgender Änderung der Turnierordnung, die Bundesspielkommission einstimmig befürwortet:
Antrag: Anforderungen an das Spiellokal für Kämpfe der 2. Schach-Bundesliga H-2.14.1 Ziffer 1.3 lautet aktuell:
Die Temperatur muss zwischen 20 und 23°C liegen. Für eine ausreichende Lüftung ohne Zug ist Sorge zu tragen.
Änderung:
1.3 Die Temperatur muss zwischen 20 und 23°C liegen. Kann der Heimverein diese Grenze aufgrund einer außergewöhnlichen Situation nicht erreichen, hat er dafür Sorge zu tragen, der vorgeschriebenen Raumtemperatur möglichst nahe zu kommen.
1.3a . Für eine ausreichende Lüftung ohne Zug ist Sorge zu tragen.

Begründung:
Nachdem bereits bei den aufgrund Corona-bedingter Regelungen in den Juni/Juli 2022 verschobenen Runden der Bundesligen die Obergrenze der zwingend einzuhaltenden („muss“) Raumtemperatur in
einigen Spiellokalen überschritten wurde, droht für den Winter und die daran angrenzenden Monate auf Grund gesetzlicher Vorschriften die Unterschreitung der Untergrenze, sofern – wie häufig – in öffentlichen Gebäuden gespielt wird. Es kann vermutet werden, dass auch Spielräume in anderen als öffentlichen Gebäuden nicht im erforderlichen Maß beheizt werden. Dennoch soll der Spielbetrieb stattfinden, solange sich die Temperaturen in einem noch zumutbaren Bereich befinden. Diese abschließende Entscheidung
trifft die Schiedsrichterin / der Schiedsrichter vor Ort.
Zugleich beantrage ich, den Antrag als Dringlichkeitsantrag zu behandeln.

Die für öffentliche Gebäude einschlägige „Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen“ ist erst am 26.08.2022 und somit nach dem Antragsschluss erlassen worden. Auch die vollständige Verweigerung weiterer Gaslieferungen aus dem Osten war vor dem Antragsschluss noch nicht bekannt.
Gregor Johann, Bundesturnierdirektor

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