Fragen zum Hygienekonzept

An mich herangetragene Fragen zum Hygienekonzept, zur allgemeinen Beantwortung. Kleiner Hinweis meinerseits,  Manchmal erst gesunden Menschenverstand einschalten.

Frage 1 zu Punkt 1.4: Gibt es eine Liste mit den Regeln die ausgehangen/ausgelegt werden sollen? - "die Gesamtheit der Schutz- und Hygienemaßnahmen gemäß diesem Konzept, den staatlichen Regeln, behördlichen Anordnungen und evtl. Nutzungsbedingungen" ist mmn. zu viel.

Ausgehangen bzw. Ausgelegt müssen nur ergänzende Maßnahmen, die das Spiellokal betreffen.
Alle anderen Maßnahmen und Anordnungen sind auf den Internetseiten von Bund, Land, Kreis oder Stadt veröffentlicht.
Hier muss sich jeder vorab informieren.

Frage 2
zu Punkt 2.2 a) Wie soll ein Impfnachweis mit Impf-App aussehen, 
solange es ein "Handyverbot" (siehe Durchführungsbestimmungen 8.5.;
TO des THSB Teil C Punkt 43.) gibt. Mit Leuten, die zu spät kommen,
muss man ja auch rechnen.

siehe FIDE - Regeln
11.3.2.1 Während der Partie ist es einem Spieler verboten, ohne Zustimmung des Schiedsrichters irgendein elektronisches Gerät im Turnierareal bei sich zu haben. Das Turnierreglement kann jedoch gestatten, dass ein solches Gerät in der Tasche eines Spielers untergebracht wird, sofern das Gerät vollständig abgeschaltet ist. Diese Tasche muss gemäß der Weisung des Schiedsrichters untergebracht werden. Beiden Spielern ist es verboten, diese Tasche ohne Erlaubnis des Schiedsrichters zu benutzen.
Diesen Punkt weite ich jetzt dahingehend auf, daß auch der Schiedsrichter (Siehe oben Turnierregelement) gestatten darf ...
Oder man schafft das Handy anschliessend wieder ins Auto.
Oder der Gastgeber stellt ein für alle sichtbares Behältnis ( z.Bsb. Kiste oder Karton) zur Verfügung, daß von allen gesehen werden kann.

     Frage 3
zu Punkt 2.2 d) Gibt es Anforderungen an einen Raum, 
an dem der Test durchgeführt werden soll? Ist "Draußen vor dem Eingang" akzeptabel?

Wenn es nicht anders geht, dann halt auch draussen oder im Vorraum oder der Toilette.
Es gibt keine Anforderungen unsererseits.

Frage 4
zu Punkt 2.2 d) Wer stellt den Test? 

Der verursachende Spieler oder sein Verein.

Frage 5
zu Punkt 2.2 d) Was passiert bei positivem Ergebnis 
(also mit den Aufsichtspersonen und evtl. einer Fahrgemeinschaft bezüglich 2.1 b))?

Der positiv getestette Spieler oder Betreuer, darf am Wettkampf nicht teilnehmen.

Personen die mit der positiv getestetten Person Kontakt hatten, dürfen am Wettkampf teilnehmen, wenn Sie die 3G Regeln erfüllen.




Frage 6
zu Punkt 2.2 d) Auf welche Ursache bezieht sich "verursachender" in "verursachenden Verein bzw. Spieler"?

Verursachender Spieler oder Verein ist jawohl derjenige, der keinen 3G Nachweis hat.

Frage 7
zu Punkt 2.2 f) Wieso werden die 3G-Regeln für unter 18-Jährige ausgesetzt? bzw. Wieso liegt die Grenze bei einem Alter von 18 Jahren? Eine Impfung ist laut StIKo ab 12 möglich. 

Weil daß durch die entsprechenden Gremien von DSB, OL Ost und ThSB so festgelegt bzw beschlossen wurde.

Frage 8
Wie soll ein Ablauf eines Punktspiels idealerweise ohne 2G/3G Regeln aussehen?

Im Augenblick gelten die 3G Regeln. Die Frage ist also hinfällig.
Ansonsten gilt Punkt 2.2.g und es ist ein ganz normales Punktspiel. Wie früher.

 

 

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