Thüringer Schnellschach zum 2.
Thüringer Schnellschachmeisterschaft
Ausschreibung und Hygienekonzept
1.Ausschreibung: Die Turnierdaten findet Ihr unter der Homepage des
ESV Lok Meiningen.
http://schach.meiningen.net/ und dann links Stadtmeisterschaft
2.Hygienekonzept:
1) Informationspflichten und Dokumentationserfordernisse
a) Das Schutz- und Hygienekonzept für den Wettkampfbetrieb wird allen
Teilnehmern an den betreffenden Wettkämpfen zusammen mit der
Ausschreibung bekannt gegeben. Es ist Bestandteil der Ausschreibung und
wird über die gleichen Kommunikationskanäle bekannt gegeben, die
üblicherweise auch für die jeweiligen Ausschreibungen verwendet werden
(z.B. E-Mail oder Internetseite). Ferner wird das Konzept im Spiellokal durch
Aushang oder Auslage allen Teilnehmern am Wettkampf zugänglich gemacht.
b) Funktionäre oder Mitarbeiter, die mit organisatorischen Aufgaben im Rahmen
eines Wettkampfs betraut sind, erhalten durch den Ausrichter eine spezielle
Einweisung hinsichtlich der Erledigung ihrer Aufgaben unter Beachtung der in
diesem Konzept festgelegten Regeln.
c) Die Teilnahme am Wettkampf wird schriftlich (ggf. elektronisch) durch das
Führen einer Teilnehmerliste dokumentiert, die neben den Namen der
Wettkampfteilnehmer auch jeweils eine Telefonnummer oder E-Mail-Adresse
enthält. Die erfassten Daten sind ausschließlich für die behördlich
vorgesehenen Zwecke bestimmt. Nach Ablauf von einem Monat sind die
Daten zu löschen.
2) Zulassung von Personen zum Wettkampfbetrieb
Es können nur Personen an einem Wettkampf teilnehmen bzw. eine offizielle
Funktion vor Ort wahrnehmen, die die folgenden Bedingungen erfüllen:
- Aktuell bzw. in den letzten 14 Tagen keine Symptome einer SARS-CoV -
Infektion (Husten, Halsweh, Fieber/erhöhte Temperatur ab 38° C,
Geruchs- oder Geschmacksstörungen, allgemeines Krankheitsgefühl)
- Kein Nachweis einer SARS-CoV-Infektion in den letzten 14 Tagen
- In den letzten 14 Tagen kein Kontakt zu einer Person, die positiv auf
SARS-CoV getestet worden ist
- In den letzten 14 Tagen kein Aufenthalt in einem „Hochrisikogebiet“
(gemäß den offiziellen behördlichen Mitteilungen)
3) Regelungen hinsichtlich der Räumlichkeiten
a) Während des Wettkampfs muss für eine ausreichende Belüftung mit
Außenluft gesorgt werden. Die Belüftung muss zumindest alle 120 Minuten
erfolgen.
b) Im Spiellokal werden ausreichende Mengen an Desinfektionsmitteln
vorgehalten, die für die Desinfektion der Hände sowie des Spielmaterials
bestimmt sind.
4) Einhaltung der Mindestabstandsregel
a) Beim Betreten und während des Aufenthalts im Spiellokal ist der
Mindestabstand von 1,5m zwischen zwei Personen wo immer möglich
einzuhalten.
b) Die Bestuhlung ist so zu arrangieren, dass zwischen Wettkampfteilnehmern
an zwei verschiedenen Brettern ein Mindestabstand von 1,5m besteht.
c) Zwei Spieler, die am gleichen Brett gegeneinander spielen, können den
Mindestabstand von 1,5m unterschreiten, müssen aber für einen
größtmöglichen Abstand voneinander sorgen (zum Beispiel durch die Wahl
entsprechender Sitzhaltungen).
d) Körperliche Kontakte zwischen Anwesenden sind generell zu vermeiden.
5) Persönliche Hygienemaßnahmen
a) Alle anwesenden Personen müssen sich vor Beginn des Wettkampfs, d.h.
insbesondere vor dem ersten Kontakt mit dem Spielmaterial, gründlich die
Hände waschen (mindestens 30 Sekunden mit Seife oder Waschlösung).
Alternativ können die Hände auch mit einem Desinfektionsmittel desinfiziert
werden (mindestens eine Minute einwirken lassen).
b) Mit Ausnahme derjenigen Zeit, in welcher die Wettkampfteilnehmer am Brett
sitzen, besteht ab dem Zutritt ins Spiellokal bis zum Verlassen desselben die
Verpflichtung, eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. Dies gilt unter
anderem, wenn der Wettkampfteilnehmer im Spiellokal steht oder sich
bewegt (z.B. die Toilette aufsucht).
c) Um eine Desinfektion des Spielmaterials zu vermeiden, müssen sich die Spieler
vor jeder neuen Runde erneut die Hände desinfizieren.
d) Am Brett sitzend ist das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung nicht zwingend
erforderlich. Wegen der Unterschreitung des Mindestabstandes von 1,5m ist auch
am Brett das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung oder eines Gesichtsvisiers
empfohlen.
6) Verpflichtungen des Turnierleiters bei Einzelturnieren
a) Der Turnierleiter ist für die Erfassung der Teilnehmerdaten verantwortlich.
b) Der Turnierleiter ist vor Ort grundsätzlich befugt, den Wettkampfbeginn zu
verzögern bzw. den Wettkampf ganz abzusagen, sofern die sich aus diesem
Schutz- und Hygienekonzept ergebenden Voraussetzungen für die
Durchführung des Wettkampfs nicht erfüllt werden. Die sich hieraus
ergebenden Konsequenzen gehen zu Lasten der Partei, die für die Schaffung
der entsprechenden Voraussetzungen verantwortlich ist.
c) Turnierleiter und Schiedsrichter achten auf die Einhaltung der sich aus den
staatlichen Regelungen und diesem Schutz- und Hygienekonzept ergebenden
Bestimmungen („Corona-Regeln”) im gesamten Turnierareal.
d) Turnierleiter und Schiedsrichter haben Spieler oder andere in offizieller
Funktion anwesende Personen zu verwarnen, wenn sie einen Verstoß gegen
die Schutz- und Hygienemaßnahmen beobachten. Im Wiederholungsfalle
kann der Schiedsrichter entsprechende Verstöße mit Partieverlust oder
Ausschluss von der Wettkampfveranstaltung ahnden.